Laut unseren AGB und Lizenzbedingungen ist eine Weitergabe, Vermietung oder Verpachtung der Software nicht zulässig. Geben Sie die Kasse an einen anderen Unternemer oder Pächter weiter, dann muss dieser in jedem Fall eine eigene Softwarelizenz erwerben.
Die Weitergabe von Hardware ist von dieser Regelung nicht betroffen!