AGB - bonit.at Software

Allgemeine Geschäftsbedingungen von bonit.at Software OG

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

2. Angebote und Vertragsabschluss
Alle von bonit.at Software erstellten Angebote sind, wenn nicht schriftlich anders festgelegt, stets freibleibend und unverbindlich. Die in (Werbe) -medien angeführten Informationen sind stets unverbindlich und vorbehaltlich Irrtümer, Änderungen und Druckfehler zu verstehen. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Auslieferung der Waren oder eine schriftliche Bestätigung. Nebenabreden (z. B. Probekauf) erlangen nur durch schriftliche Bestätigung Gültigkeit. Angaben von technischen Daten gelten ebenfalls nur mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung für den jeweiligen Geschäftsfall als verbindlich. Geringe Abweichungen von den Angaben zu Produkten gelten als genehmigt, sofern Sie für den Vertragspartner zumutbar sind. Für das Vertragsverhältnis gilt ausdrücklich die Schriftform als vereinbart, mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ein Schweigen von bonit.at Software gilt auch bei ständiger Geschäftsverbindung nie als Zustimmung oder Annahmeerklärung. Unsere Angebote auf www.bonit.at richten sich ausschließlich an Gewerbetreibende und Institutionen. Kein Verkauf an Verbraucher.

3. Lieferung
Art der Versendung und Transportmittel können von bonit.at Software frei gewählt werden. Der Kunde ist verpflichtet, jederzeit Teillieferungen und dazugehörige Teilrechnungen zu akzeptieren, sämtliche Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Transportschäden und Fehlmengen hat der Auftraggeber sofort, spätestens jedoch am Werktag nach Erhalt der Ware bei sonstigem Ausschluss von Forderungen bonit.at Software schriftlich zu melden. Erkennbare Transportschäden (etwa ein beschädigter Karton) sind bei sonstigem Verlust aller Ansprüche am Ablieferbeleg der Spedition detailliert beschrieben zu vermerken, der Vermerk "Mit Vorbehalt übernommen" ist nicht ausreichend! Angekündigte Liefertermine gelten - ausgenommen Fixgeschäfte - als nach bestem Wissen geschätzt und berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Vertragspartner auch nach dem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist nicht verlangen, sofern der Verzug nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass der Verzug ohne Verschulden von bonit.at Software entstanden ist. Fälle höherer Gewalt entheben bonit.at Software von der Lieferpflicht. Gleiches gilt für alle unvorhergesehenen Störungen und Erschwernisse der Lieferfähigkeit, auf die bonit.at Software keinen Einfluss hat und welcher Art auch immer (Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen usw.). Insbesondere zählt hierzu auch der gänzliche oder teilweise Ausfall von Lieferungen, aus welchem Grund auch immer, seitens einer bestehenden oder bonit.at Software in Aussicht gestellten Bezugsquelle. Für bonit.at Software besteht dann keine Verpflichtung, die vertragsgegenständliche Ware bei einer anderen Bezugsquelle zuzukaufen. Bei Verbrauchergeschäften gilt gemäß §5i KSchG als vereinbart, dass bonit.at Software auch 30 Tage nach dem auf die Übermittlung der Bestellung durch den Verbraucher folgenden Tag liefern kann.

4. Annahmeverzug
Nimmt der Kunde die Ware nicht an, so ist bonit.at Software nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, wahlweise vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. bonit.at Software behält sich vor, verkehrsübliche Gebühren für die Lagerung von Waren oder die Geschäfts-Rückabwicklung bei Nichtannahme zu verrechnen.

5. Preise
Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten. Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks in Zahlung zu nehmen.

6. Zahlung
Der Kaufpreis ist vorab, bei Übernahme (Nachnahme) oder spätestens zu dem in der Faktura genannten Zeitpunkt zu bezahlen. Wird dieser Termin überschritten, so ist bonit.at Software berechtigt, Verzugszinsen in Höhe banküblicher Kontokorrentkredite zu verrechnen. Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Kunde verpflichtet, sämtliche bonit.at Software durch Inkassobüros oder Anwaltskanzleien anfallende Kosten zu refundieren. Verschlechtert sich die Vermögenslage oder Kreditwürdigkeit eines Kunden, oder gerät dieser in Zahlungsverzug ist bonit.at Software berechtigt, alle offenen Forderungen, auch Wechsel oder Schulden mit späterer Fälligkeit, sofort fällig zu stellen und von noch nicht oder nur teilweise erfüllten Verträgen oder Dauerschuldverhältnissen mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. Weiter ist bonit.at Software in diesem Falle berechtigt, die Rückgabe aller nicht vollständig bezahlten Waren zu verlangen, wobei jegliche Zurückbehaltungsrechte des Kunden ausgeschlossen sind. Für die Rückabwicklung kann ohne gesonderten Nachweis zumindest eine pauschale Schadenersatzsumme von mindestens 25% des Kaufpreises gefordert werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen von bonit.at Software gegen Gegenforderungen aufzurechnen.

7. Eigentumsvorbehalt
An den Kunden übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen und der mit ihnen zusammenhängenden Zinsen und mit der Durchsetzung verbundenen Kosten Eigentum von bonit.at Software. Dies gilt auch für Forderungen bzw. Zinsen und Nebenkosten aus vorangegangenen Geschäftsfällen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Vertragsrücktritt und hebt keinerlei Pflichten des Kunden, insbesondere die Bezahlung des Kaufpreises, auf. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist eine Veräußerung, Verarbeitung, Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder sonstige Verfügung über die gekaufte Ware an Dritte grundsätzlich nicht zulässig. Erfolgt dennoch eine Veräußerung ohne weitergeleiteten Eigentumsvorbehalt an einen Dritten, so gilt der zu entrichtende Kaufpreis als im Zeitpunkt des Verkaufes an bonit.at Software abgetreten (Sicherungszession/verlängerter Eigentumsvorbehalt). Der Käufer verpflichtet sich, einen solchen Erlös gesondert zu verwahren und unverzüglich an bonit.at Software abzuführen. Weiter hat der Käufer Waren im Eigentum von bonit.at Software auf eigene Kosten gegen Untergang oder Beschädigung ausreichend zur versichern. Sollten derartige Waren gepfändet oder beschlagnahmt werden, so verpflichtet sich der Kunde, wie auch bei allen anderen den Eigentumsvorbehalt beeinträchtigenden Geschehnissen, bonit.at Software innerhalb von drei Tagen schriftlich zu verständigen und sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechtes erforderlichen Informationen mitzuteilen, wobei der Käufer die Kosten für die Durchsetzung dieser Rechte zu tragen hat.

8. Gewährleistung und Haftung
bonit.at Software gewährleistet ab Übergabe sechs Monate lang, dass die gelieferten Geräte bei Einhaltung allfälliger Bedienungs- und Wartungsvorschriften und bei Verwahrung und Verwendung unter handels- und verkehrsüblichen Bedingungen die vereinbarten Eigenschaften aufweisen. Diese Frist wird durch Verbesserungen, Verbesserungsversuche, Nachtrag des Fehlenden usw. weder verlängert noch unterbrochen. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist ab Übergabe ist in jedem Fall die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, auch bei versteckten Mängeln, ausgeschlossen. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §377 und 387 HGB bleiben unberührt. Im Hinblick auf Pixelfehler bei LCD-Bildschirmen gilt Klasse II der ISO-Norm 13406-2 als vereinbarter Qualitätsstandard, wenn keine abweichenden technischen Eigenschaften angeboten oder bei Vertragsabschluss schriftlich vereinbart wurden. Kaufleute sind verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich zu überprüfen und Mängel bei sonstigem Ausschluss spätestens am achten Tag nach der Übernahme der Ware schriftlich geltend zu machen. Diese Frist gilt jedoch nicht für Transportschäden und Fehlmengen! Eine Mängelrüge berechtigt nicht zur Einbehaltung offener Rechnungsbeträge. Ist die Mängelrüge berechtigt, so steht es bonit.at Software frei, die Gewährleistungsansprüche des Kunden durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden, Preisminderung, Austausch oder Rücknahme mit Refundierung des Kaufpreises nachzukommen. bonit.at Software kann den Ort für Verbesserungsarbeiten frei wählen. Zur Durchführung der Mängel behebenden Maßnahmen hat der Kunde Waren auf Wunsch von bonit.at Software an diese frei zurückzustellen. Die Fehlerbehebung durch ein Fremdunternehmen ist nur dann zulässig, wenn bonit.at Software zu Unrecht und trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist die Mängelbehebung ausdrücklich ablehnt. Dem Kunden obliegt kein Wahlrecht zwischen Preisminderung und Verbesserung (Reparatur, Austausch etc.). Andere und weitergehende Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, sämtliche Schadenersatz- und Irrtumsanfechtungsansprüche sowie jegliche Haftung für Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen. Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Abnützung oder unübliche äußere Einflüsse (Feuchtigkeit, Wärme, Kälte) sowie Modifikationen oder Versuche der Mängelbehebung durch den Kunden oder durch Dritte, den Einsatz falscher Software und den Betrieb mit Geräten, für deren Kompatibilität bonit.at Software nicht schriftlich garantiert hat, entstanden sind, sind von jeglicher Gewährleistung, Garantie und/oder Schadenersatz ausdrücklich ausgenommen. Für Datenverluste oder entgangenen Gewinn des Kunden übernimmt bonit.at Software keine Haftung. bonit.at Software übernimmt auch keine Gewährleistung hinsichtlich der Kompatibilität gelieferter Waren mit anderen Hard- und Softwareprodukten, weiter treffen bonit.at Software keinerlei Warn- oder Aufklärungspflichten, bezüglich denen jegliche Haftung entfällt. Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden an betrieblich genutzten Gegenständen von Unternehmen ist ausnahmslos ausgeschlossen (§ 2 PHG), ebenso im Falle von Mängelfolgeschäden. Kaufleute verpflichten sich, den Ausschluss der Haftung für Unternehmerische Sachschäden gemäß dem PHG bei Weiterveräußerung der Ware einschließlich dieser Bestimmungen ihren Kunden zu überbinden. Bleibt eine solche Überbindung aus verpflichtet sich der Kunde, bonit.at Software schad- und klaglos zu halten und alle Kosten im Zusammenhang mit einer Haftungsinanspruchnahme zu ersetzen. Sollte der Kunde selbst im Rahmen des PHG zur Haftung herangezogen werden, verzichtet er bonit.at Software gegenüber ausdrücklich auf jegliche Regressforderungen. Im Übrigen stimmen Käufer und Verkäufer darin überein, dass ein Computer-Programm (Software) nach dem heutigen Stand der Technik ein mit Fehlern behaftetes Werk ist, das zur Erledigung bestimmter Aufgaben geschaffen ist. Fehler, die dem Verwendungszweck nicht entgegenstehen oder den Nutzen der Software nicht zumutbar hindern stellen keine Mängel dar. Wir sind gegenüber Kunden im Rahmen deren Inanspruchnahme einer Herstellergarantie nicht verpflichtet, hiervon betroffene Ware zur Weiterleitung an den Hersteller entgegenzunehmen. Bei Entgegennahme der Ware in solchen Fällen aus Kulanz haften wir gegenüber Kunden nur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wir können eine solchermaßen entgegengenommene Ware jederzeit ohne Angabe von Gründen dem Kunden zurückreichen, ohne dass wir gegenüber dem Kunden aus dem Garantieversprechen des Herstellers unmittelbar oder mittelbar haften.

9. Garantie und Reparaturen
Über die Gewährleistung hinausgehende Leistungen im Rahmen der Herstellergarantie wie Pick Up- oder vor Ort-Service bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Wird vor der Ausführung von Reparaturen ein Kostenvoranschlag gewünscht, so sind die Kosten für die Erstellung eines solchen vom Kunden zu bezahlen. Generell besteht kein Anspruch auf Garantieleistungen durch bonit.at Software für: Produkte, von denen Seriennummernaufkleber oder Typenschilder entfernt wurden, Software und Treiber von Dritten, Pixelfehlern bei LCD- und Notebook-Bildschirmen innerhalb der vereinbarten Fehlerklasse (s. o.), Verschleißerscheinungen bei Datenträgern, LCD-Hintergrundbeleuchtungen oder Bildröhren, Geräten mit entferntem oder gebrochenem Garantiesiegel, kosmetische Schäden und jegliche durch Fremdeinwirkung, Fehlbedienung oder Viren und dgl. verursachte Schäden. Geräte werden kostenpflichtig entsorgt, wenn diese nicht innerhalb von drei Monaten nach Stellung der Reparaturrechnung bzw. der Reparaturablehnung abgeholt werden. Wenn für ein Gerät ein Kostenvoranschlag erteilt wurde und innerhalb von drei Monaten kein Reparaturauftrag erfolgt, wird für das Gerät nach unserer schriftlichen Abholaufforderung nach 10 Tagen eine Lagergebühr verrechnet bzw. nach 2 Monaten das Gerät zuzüglich der Lagergebühr kostenpflichtig entsorgt.

10. Rückgaberecht & Warenrücksendung
Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Gewerbetreibende. Daher ist das Widerrufrecht und Rückgaberecht hier nicht anzuwenden. Alle Rücksendungen an bonit.at Software müssen frei von Transport- und Nebenkosten erfolgen, wobei der Versender das Transportrisiko trägt. Die Ware muss sich in einwandfreiem und komplettem Zustand (Verpackung, Zubehör etc.) befinden. Für Schäden, die bei der Rücksendung durch schlechte Verpackung entstehen, haftet bonit.at Software nicht. Garantieansprüche stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar. Die Inanspruchnahme von Garantieansprüchen setzt weiter voraus, dass ein zur Seriennummer passender Kaufnachweis (Rechnung) des Gerätes erbracht wird. Stellt sich heraus, dass keine Mängel vorliegen oder andere, die Garantie betreffende Angaben unrichtig waren, so behält sich bonit.at Software vor, eine Bearbeitungspauschale zu verrechnen. Bei der Rückgabe von neuwertigen Produkten ohne Mangel werden jedenfalls 25% der Kaufsumme als Stornogebühr einbehalten. Softwarelizenzen sind generell von der Rückgabe ausgeschlossen. Unfreie Sendungen werden ausnahmslos nicht angenommen.

11. Wiederausfuhr von Produkten
Werden Waren exportiert, so ist der Kunde jedenfalls verpflichtet, für etwaige Exportbewilligungen, Zollpapiere etc. eigenverantwortlich und auf eigene Kosten zu sorgen. Jeder Kunde, der Produkte, Technologie oder technische Daten, insbesondere Geräte - auch in be- oder verarbeiteter bzw. zerlegter Form - exportiert verpflichtet sich, die geltenden Gesetze und Bestimmungen einzuhalten und die erforderlichen Ausfuhr- bzw. Einfuhrgenehmigungen auf eigene Kosten einzuholen.

12. Datenschutz
Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine für das Rechtsgeschäft notwendigen Firmen- oder Personendaten elektronisch erfasst und verarbeitet werden. bonit.at Software wird diesbezüglich alle Datenschutzbestimmungen und den ausdrücklichen Wunsch, die Daten nicht für Direktmarketing zu nutzen, beachten. Siehe auch Datenschutzerklärung auf www.bonit.at/datenschutz.asp

13. Gerichtsstand, Erfüllungsort und anzuwendendes Recht
Ausschließlicher Erfüllungsort des Kaufvertrages ist Wiener Neustadt. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten gilt ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Wiener Neustadt als vereinbart. bonit.at Software ist berechtigt, auch bei anderen Gerichten Klagen einzubringen. Abweichend davon gelten für Verbraucher die zwingenden verbraucherrechtlichen Bestimmungen am Wohnsitz sowie das Wohnsitzgericht als sachlich und örtlich zuständig als vereinbart. Auf alle Geschäftsfälle ist unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechtes ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Sollte eine Bestimmung dieser AGB beispielsweise im Rahmen anderer Vereinbarungen ungültig oder unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller anderen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Die Vertragspartner sind dann verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Bei Verbrauchergeschäften im Sinne des KSchG sind die AGB wirksam, soweit sie nicht den zwingenden Bestimmungen des KSchG widersprechen.

14. Anerkennung und Änderung der AGB
bonit.at Software ist berechtigt, die AGB anzupassen und den Kunden, auch per E-Mail, von der Abänderung zu informieren. Widerspricht der Kunde diesen Änderungen nicht schriftlich innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Zugang, so gelten diese als vom Kunden akzeptiert und vereinbart.

15.  Kopierschutzmechanismen
Zur Kontrolle der Lizenzverwendung sendet bonit.at Software Produkte bei aktiver Internetverbindung regelmäßig Lizenzinformationen an unsere Lizenzkontrolldatenbank. Diese Daten werden nur für interne Kontrollzwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

16. Weitergabe von Lizenzen  Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Zustimmung von bonit.at Software Softwarelizenzen an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich weiterzugeben. Der Lizenznehmer ist insbesondere nicht berechtigt, ohne schriftliche Zustimmung von bonit.at Software, die Software an Dritte zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, zu verkaufen, zu verschenken oder in irgendeiner sonstigen Weise zu unterlizenzieren. Für offizielle Vertriebspartner ist der einmalige Weiterverkauf von Lizenzen erlaubt.


(Wiener Neustadt, stand 02. September 2019)

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