5.31. Automatisches Verbuchen von Bareingängen aus externen Programmen (Registrierkassenpflicht 2016/2017)
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Laut Erlass zur Registrierkassensicherheitsverordnung ist es erlaubt Rechnungen in einer vorhandenen Software zu erstellen (welche die KRL2012 erfüllt) und nur die bar kassierten Beträge in die Registrierkasse (BONit FlexX) einzugeben. Dazu muss man einfach einen Bareingang mit MWST-Satz 0% buchen. Es muss beim Bareingangsbeleg die Rechnungsnummer aus dem externen Rechnungsprogramm verknüpft sein. Die Rechnungslegungspflicht erfüllt somit das externe Rechnungsprogramm, die Signatur- und Registrierkassenpflicht BONit FlexX.
Um nicht immer die Rechnungsnummer und die Barsumme in BONit FlexX eingeben zu müssen, haben wir ein Interface auf Barcodebasis geschaffen, mit dem die Daten übernommen werden können.
Das Rechnungsprogramm muss nur die Rechnungssumme und die Rechnungsnummer in einen definierten Barcode ausdrucken. Dieser braucht dann nur noch in BONit FlexX eingelesen zu werden und schon hat man einen Bareingang boniert.
Das Barcodeformat sieht folgendermaßen aus: FISXXXXRYYYY
Die ersten drei Buchstaben müssen "FIS" sein. Danach folgt die Rechnungssumme ohne Komma ("2250"= 22,50). Danach ein "R" und anschließend die Rechnungsnummer. Die Rechnungsnummer kann auch aus Buchstaben und Nummern bestehen.
Damit diese Funktion genutzt werden kann, muss ein neuer Artikel mit der Artikelbezeichnung und Artikelnummer "FIS" angelegt werden. Diesem Artikel weist man eine Artikelgruppe zu die ebenfalls 0% MWST hinterlegt.
Einfach eine Buchung öffnen und den Barcode einscannen. Schon wird ein Bareingang gebucht. Mit der gewünschen Zahlart (Bar, EC-Karte oder Kreditkarte) abschließen und fertig.
Um alle Bareingänge, die nicht zu Kassenverkäufen zuzuordnen sind, unterscheiden zu können, legen Sie für diesen Artikel einfach eine eigene Artikelgruppe (z.B. "Bareingänge") an. Somit haben Sie am Tagesabschluss eine entsprechende Einzelsumme (welche natürlich keinen Kassenumsatz darstellt).
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